Rechtsprechung
LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
FamFG § 323 Abs. 2; BayPsychKHG Art. 5; BayPsychKHG Art. 20
Teilweise erfolgreiche Unterbringungsbeschwerde - rewis.io
Beschwerde, Unterbringung, Gefahrenprognose, Genehmigung, Auslegung, Therapie, Aufhebung, Verletzung, Notwendigkeit, Gutachten, Duldung, Gefahr, Verfahrenspfleger, Betreuung, paranoide Schizophrenie, freie Willensbestimmung, konkrete Gefahr
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Genehmigung der Unterbringung und einer Zwangsbehandlung nach BayPsychKHG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde eines Betroffenen gegen die Genehmigung der Unterbringung und Zwangsbehandlung wegen Eigengefährdung und Fremdgefährdung
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 28.02.2023 - XIV 1515/22
- LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.05.2021 - XII ZB 505/20
Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG …
Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
Unterbringung nach Art. 5 I 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist." (BGH NJW 2021, 2582) Bezugspunkt des fehlenden freien Willens ist die Möglichkeit die eigene Fremdgefährdung zu erkennen oder steuern zu können.Unterbringung nach Art. 5 I 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist." (BGH NJW 2021, 2582).
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl sind "in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (= BayObLG NJW-RR 2002, 795 zu Art. 1 UnterbrG).Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).
- BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01
Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer …
Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl sind "in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (= BayObLG NJW-RR 2002, 795 zu Art. 1 UnterbrG).Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
- BGH, 15.01.2020 - XII ZB 381/19
Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht …
Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
Der Feststellung dieses Konsenses "dienen die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer ebenso wie die von den führenden medizinischen Gesellschaften erstellten Leitlinien, welche den - nach definiertem, transparent gemachtem Vorgehen erzielten - Konsens zu bestimmten ärztlichen Vorgehensweisen wiedergeben und denen deshalb die Bedeutung wissenschaftlich begründeter Handlungsempfehlungen zukommt (vgl. Beschlüsse der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Deutsches Ärzteblatt 94 [1997], A-2154-2155)." (BGH NJW 2020, 1581 Rn. 24) Bei der S3-Leitlinie handelt es sich um eine solche Leitlinie von höchstem Qualitätsstandard (S3).
- VG Würzburg, 27.10.2023 - W 7 K 22.488
Ruhen der Approbation, Zweifel an der gesundheitlichen Eignung
Nachdem der Betroffene hierdurch in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eingeschränkt wird, ist die zu überschreitende Gefahrenschwelle sehr hoch anzusetzen und zusätzlich erforderlich, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist (m.w.N. LG Regensburg, B.v. 20.3.2023 - 53 T 76/23 - juris Rn. 22 ff.).