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   LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23   

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https://dejure.org/2023,5159
LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23 (https://dejure.org/2023,5159)
LG Regensburg, Entscheidung vom 20.03.2023 - 53 T 76/23 (https://dejure.org/2023,5159)
LG Regensburg, Entscheidung vom 20. März 2023 - 53 T 76/23 (https://dejure.org/2023,5159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 323 Abs. 2; BayPsychKHG Art. 5; BayPsychKHG Art. 20
    Teilweise erfolgreiche Unterbringungsbeschwerde

  • rewis.io

    Beschwerde, Unterbringung, Gefahrenprognose, Genehmigung, Auslegung, Therapie, Aufhebung, Verletzung, Notwendigkeit, Gutachten, Duldung, Gefahr, Verfahrenspfleger, Betreuung, paranoide Schizophrenie, freie Willensbestimmung, konkrete Gefahr

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigung der Unterbringung und einer Zwangsbehandlung nach BayPsychKHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde eines Betroffenen gegen die Genehmigung der Unterbringung und Zwangsbehandlung wegen Eigengefährdung und Fremdgefährdung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 505/20

    Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG

    Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
    Unterbringung nach Art. 5 I 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist." (BGH NJW 2021, 2582) Bezugspunkt des fehlenden freien Willens ist die Möglichkeit die eigene Fremdgefährdung zu erkennen oder steuern zu können.

    Unterbringung nach Art. 5 I 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist." (BGH NJW 2021, 2582).

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
    Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl sind "in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (= BayObLG NJW-RR 2002, 795 zu Art. 1 UnterbrG).

    Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).

  • BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer

    Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
    Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl sind "in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (= BayObLG NJW-RR 2002, 795 zu Art. 1 UnterbrG).

    Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
    Es gibt hiervon angesichts des Grundrechts, in das eingegriffen wird, keinen Dispens." (MüKoFamFG/Schmidt-Recla, 3. Aufl. 2019, FamFG § 323 Rn. 12; a.A. noch zum FGG obiter dictum BGH NJW 2006, 1277 Rn. 27).
  • BGH, 15.01.2020 - XII ZB 381/19

    Zwangsbehandlung von Schizophrenie durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht

    Auszug aus LG Regensburg, 20.03.2023 - 53 T 76/23
    Der Feststellung dieses Konsenses "dienen die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer ebenso wie die von den führenden medizinischen Gesellschaften erstellten Leitlinien, welche den - nach definiertem, transparent gemachtem Vorgehen erzielten - Konsens zu bestimmten ärztlichen Vorgehensweisen wiedergeben und denen deshalb die Bedeutung wissenschaftlich begründeter Handlungsempfehlungen zukommt (vgl. Beschlüsse der Vorstände von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Deutsches Ärzteblatt 94 [1997], A-2154-2155)." (BGH NJW 2020, 1581 Rn. 24) Bei der S3-Leitlinie handelt es sich um eine solche Leitlinie von höchstem Qualitätsstandard (S3).
  • VG Würzburg, 27.10.2023 - W 7 K 22.488

    Ruhen der Approbation, Zweifel an der gesundheitlichen Eignung

    Nachdem der Betroffene hierdurch in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eingeschränkt wird, ist die zu überschreitende Gefahrenschwelle sehr hoch anzusetzen und zusätzlich erforderlich, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist (m.w.N. LG Regensburg, B.v. 20.3.2023 - 53 T 76/23 - juris Rn. 22 ff.).
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